Die Umweltkommission der Nationalrats (UREK-N) hat heute zwei Vorstössen zugestimmt, die weitreichende Ausnahmen für die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative fordern:

  • Der Kanton Tessin möchte die Bergregionen nicht benachteiligen. Dabei ist gerade dort der Handlungsbedarf am grössten.
  • Aus Kreisen der SVP stammt die parlamentarische Initiative „Notfall- und Beherbergungsreserven“. Damit könnten BesitzerInnen von Zweitwohnungen diese als Notfallreserve oder für Grossanlässe zur Verfügung stellen. Sie würden dann nicht mehr als Zweitwohnungen gezählt. Da jede Zweitwohnung als Notfall- oder Beherbergungsreserve herhalten könnte, wären Sinn und Zweck der Zweitwohnungsinitiative faktisch ausgehöhlt.

Für die Grünen ist diese offensichtliche Missachtung des Volkswillens durch eine parlamentarische Kommission inakzeptabel. Auffallend ist insbesondere der Opportunismus der SVP: Bei den eigenen Initiativen wird eine wortgetreue Umsetzung gefordert. Ist es kein SVP-Projekt, spielt der Volkswille nur eine untergeordnete Rolle.

Grüne fordern: Zweitwohnungsinitiative korrekt umsetzen
Die Grünen fordern die rasche und konsequente Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative ohne Umgehungsversuche. Dazu braucht es neben flankierenden Massnahmen für die betroffenen Regionen ein regelmässiges „Monitoring Zweitwohnungsbau“. Nur so kann die Wirksamkeit der Umsetzung überprüft und die Gesetzgebung bei Bedarf angepasst werden.