Portrait von Ueli Leuenberger
Die Antirassismus-Strafnorm ist das Gegenmittel zu Hass und Verleugnung. Der Bundesrat muss eine eindeutige Position zum Völkermord an den Armeniern annehmen und ihn offiziell anerkennen.
Ueli Leuenberger, Nationalrat GE

Die Grünen bedauern das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Perinçek gegen die Schweiz. Der EGMR bestreitet, dass ein internationaler Konsens zum Völkermord an den Armeniern bestehe. Das Bundesgericht war 2007 anderer Auffassung gelangt.

Nach Ansicht der Grünen ist das Leugnen des Armenien-Genozids nicht tolerierbar. Hier muss die Antirassismusnorm zur Anwendung kommen: Sie ist das Gegenmittel zu Hass und Verleugnung. Dieses Urteil aus Strassburg verleiht jenen Aufwind, welche die wichtige Antirassismus-Strafnorm weiter verwässern wollen.

2007 bestätigte das Schweizerische Bundesgericht die Verurteilung des türkischen Nationalisten Perinçek wegen rassendiskriminierender Äusserungen sowie der wiederholten Leugnung des Armenien-Genozids während einiger provozierender Auftritte in der Schweiz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach Perinçek in erster Instanz frei aufgrund des Menschenrechts auf freie Meinungsäusserung. Die Schweiz legte dagegen Rekurs ein.