Stromversorgungsgesetz zurück an den Bundesrat!
Die Grüne Fraktion weist das Stromversorgungsgesetz (StromVG) in der vorliegenden Form zurück. Sie stellt sich hinter die Vorlage der Expertenkommission ELWO, die nach dem EMG-Nein als Kompromisslösung erarbeitet wurde. Dem Energiegesetz stimmt die Fraktion hingegen zu, weil die erneuerbaren Energien dadurch den längst nötigen Impuls erhalten.
Die Grüne Fraktion begrüsst die Regulierung der schweizerischen Stromversorgung im Grundsatz. Die wilde Marktöffnung – wie sie durch den Bundesgerichtsentscheid im Fall Migros zementiert wurde – ist inakzeptabel. Das StromVG, wie es im Moment zur Debatte steht, erfüllt zentrale grüne Anforderungen an eine Marktöffnung nicht. Die sofortige Marktöffnung für alle Kunden ist für die Grünen inakzeptabel. Die Grünen weisen das Gesetz an den Bundesrat zurück. Sie fordern ein neues Gesetz, das den folgenden Anliegen Rechnung trägt:
- Etappierung der Marktöffnung mit einer Teilliberalisierung ab einem Jahresverbrauch von 100 MWh in der ersten Etappe.
- Einen staatlichen Regulator mit Weisungs- und Sanktionsrecht für die Marktöffnung. Die ElCom muss unabhängig von Produzenten sein. Die Zusammensetzung muss transparent und demokratisch erfolgen.
- Eine von den Produzenten unabhängige öffentlich rechtliche Netzbetreibergesellschaft. Diese darf nicht privatrechtlich sein.
Der Souverän hat sich bei der Ablehnung des EMG eindeutig für einen guten Service Public und für die Versorgungssicherheit ausgesprochen. Den Volkswillen zu respektieren bedeutet, die oben genannten Punkte in eine Gesetzesvorlage einzubauen.
Unterstützen wird die Grüne Fraktion das Energiegesetz. Das Energiegesetz ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Quantitativ verbindliche Ziele und Massnahmen zur Förderung von erneuerbaren Energien und der Stromeffizienz und eine kostendeckende Einspeisevergütung bieten Investitionssicherheit und werden den erneuerbaren Energien endlich auch in der Schweiz zum Durchbruch verhelfen.