Stalking: Betroffene ernstnehmen
Sibel Arslan zur Einführung eines Stalking-Straftatbestands:
Der Nationalrat anerkennt Stalking endlich als Straftat. Die GRÜNEN sind hocherfreut über diesen Entscheid, für den sie sich seit fünf Jahren engagieren (siehe auch die pa.Iv. der Rechtskommission). Wer einer Person nachstellt, muss künftig mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Stalking wird dabei definiert als viele kleine Handlungen (Nachstellen, Beobachten, Aufdringlichkeiten), die bei mehrmaligem Vorkommen eine Straftat konstituieren, weil sie psychisch enorm belastend sind und die Lebensgestaltung der Betroffenen stark einschränken.
Die GRÜNEN erwarten, dass sich der Ständerat jetzt dem Nationalrat anschliesst und die Stalking-Rechtslücke endlich schliesst.