Schwerwiegende Grundrechtsverletzungen im DNA-Profil-Gesetz: GRÜNE wollen nicht auf Gesetzesvorlage eintreten
Marionna Schlatter zur Änderung des DNA-Profil-Gesetzes
Der Bundesrat schlägt eine Änderung des DNA-Profil-Gesetzes vor, die der Nationalrat heute zum ersten Mal berät. Die GRÜNEN haben beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten – zu schwerwiegend sind die Mängel, während ein Nutzen nicht belegt ist.
Insbesondere die Phänotypisierung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. Sie verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das heisst das Recht, selbst entscheiden zu können, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Informationen offenbart werden, wird beschnitten. Die Phänotypisierung, welche Kategorien von Verdächtigen gemäss äusseren Merkmalen schafft, ist zudem ein Steilpass für rassistische Diskriminierung.
Die Aufklärung schwerer Verbrechen ist in unser aller Interesse und die Strafverfolgungsbehörden müssen über die nötigen Möglichkeiten verfügen. Neue Fahndungsmethoden, die schwere Grundrechtseingriffe bedeuten, müssen aber die Ausnahme darstellen. Doch leider zeigen die Mehrheit des Parlaments und der Bundesrat keine Sensibilität für die Grundrechte. So reiht sich die Revision des DNA-Profil-Gesetzes ein in die Liste von Gesetzesvorlagen, welche die Macht der Strafverfolgungsbehörden ausweiten und die Rechte und Freiheiten einschränken, wie zuletzt das Polizeimassnahmengesetz, über das wir im Juni abstimmen.