Es ist an der Zeit, den Zivildienst endlich als vollwertige Alternative zum Militärdienst anzuerkennen. Hinter der heutigen Regelung und hinter den Vorschlägen der Vernehmlassung steckt immer noch der Bestrafungsgedanke: wer nicht Militärdienst leisten will, soll mit einer längeren Dauer des Zivildienstes bestraft werden. Das ist nicht korrekt. Denn Zivildienstler leisten mit ihrem Einsatz einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Das ist umso mehr anzuerkennen, als heute nicht der Militär-, sondern der Zivildienst bedroht ist: die Untauglichkeitsquoten bei der Aushebung betragen 40 Prozent, zum Zivildienst werden aber nur Diensttaugliche zugelassen.

Die Vorschläge der Vernehmlassung genügen nicht. Die Variante „Verfahrensvereinfachung“, welche mehr Gewicht auf das schriftliche Gesuch legt, bringt keine Erleichterung für den Zivildienstleistenden. Weniger schreibgewandte Gesuchsteller werden es künftig schwieriger haben, ihren Gewissenskonflikt glaubhaft darzulegen. Die Grünen Schweiz lehnen deshalb diese Variante klar ab.

Ebenfalls unbefriedigend sind die beiden Varianten „Tatbeweis 1.8“ und „Tatbeweis 1.5“, weil bereits heute die Hürde für Zivildienst-Willige mit dem Faktor 1.5 viel zu hoch ist. Dem Faktor 1.8 kommt geradezu Strafcharakter zu. Der Variante „Tatbeweis 1.5“ kommt zwar der Stossrichtung der Motion am nächsten, allerdings ist für die Grünen Schweiz nicht nachvollziehbar, weshalb dem Parlament das Recht eingeräumt werden soll, den Faktor via Parlamentsverordnung (nicht referendumsfähig) auf 1.8 zu erhöhen. Bei der Variante 1.5, welche die Basis für eine Lösung darstellt, besteht deshalb im Sinne der Gleichstellung von Zivil- und Militärdienst zwingend Verbesserungsbedarf.

Auch dem Militärdienstersatz kommt bereits heute ein Strafcharakter zu, weshalb die Grünen Schweiz auf eine Änderung des Wehrpflichtersatzgesetzes verzichten wollen. Eine Erhöhung würde einer weiteren Diskriminierung der Militärdienst-Untauglichen gleichkommen, welche als Dienstpflichtige den Militärpflichtersatz bereits heute bezahlen müssen.