Am vergangenen Freitag haben die eidgenössischen Räte zwei Gesetze verabschiedet, die beide unmenschlich und fremdenfeindlich sind. Ueli Leuenberger, Vizepräsident der Grünen Schweiz, sprach an der Pressekonferenz von den „beiden Lex Blocher“, war es doch der Justiz- und Polizeiminister, der im Verlaufe der Debatte in den Räten wesentliche Verschärfungen in die Gesetze eingebracht hatte.

Das eine, das revidierte Asylgesetz, enthält zahlreiche Bestimmungen, die die Grundrechte Schutz suchender Menschen verletzen und ist einzig und allein darauf ausgerichtet, möglichst viele Menschen vom Stellen eines Asylgesuches abzuhalten.

Vom selben Geist der Ausgrenzung ist das neue Ausländergesetz geprägt. Es ist, so Claudio Micheloni vom FIMM, eine Ohrfeige ins Gesicht aller Migrantinnen und Migranten, welche seit Jahrzehnten in der Schweiz leben und arbeiten und ihren Beitrag an unsere Gesellschaft leisten. Die Unterteilung in zwei Kategorien von AusländerInnen, die Tatsache, dass nur qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen werden, dass der Familiennachzug eingeschränkt ist und dass auch nach 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz kein Rechtsanspruch auf Niederlassung besteht, sind nur einige der problematischen Punkte des neuen Gesetzes.

„Ein solches Gesetz produziert nachgerade Sans-Papiers, also ArbeitnehmerInnen ohne legalen Status, die der Ausbeutung schutzlos ausgeliefert sind“, kritisiert Ismail Turker vom welschen Komitee gegen das AuG. Mit dem neuen Gesetz erhalten nicht einmal individuelle Härtefälle das Recht auf Prüfung ihres Dossiers, Möglichkeiten der Regularisierung sind keine vorgesehen. Und dies, obwohl bereits heute gemäss einer Studie des Bundesamtes für Migration um die 100’000 Sans-Papiers in der Schweiz leben.

Als rechtsstaatlich höchst problematisch bezeichnet Balthasar Glättli von Solidarité sans frontières die unverhältnismässigen Zwangsmassnahmen des Asylgesetzes, die auch für das Ausländerrecht gelten. Unhaltbar ist zudem der Zwang zum Zusammenleben, der für Ehepartner aus Nicht-EU-Ländern und für SchweizerInnen mit einem Partner von ausserhalb der EU gilt. In der Schweiz lebende Paare aus dem EU-Raum sind diesem aber nicht unterworfen. Diskriminierung erfahren damit auch Schweizerinnen und Schweizer!

Die im Komitee gegen das Ausländergesetz vereinten Organisationen werden gegen beide diskriminierenden Gesetze Unterschriften sammeln und sind optimistisch, auf die Unterstützung der vernünftigen und solidarischen Kräfte in unserem Land zählen zu können.