Die jüngsten Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Bluttat am Hönggerberg beweisen, dass es nicht reicht, bloss die Munition zurück zu behalten. Die Kontrollen innerhalb der Armee, die nicht nur am Ende der Dienstleistung, sondern vor jedem Urlaub minutiös und aufwändig gemacht werden müssen, können unmöglich garantieren, dass keine Munition illegal mitgenommen wird. Dasselbe gilt für das Obligatorische Schiessen, wo effizient Kontrollen noch schwieriger sind. Die einzige Lösung ist die Verbannung der Ordonnanzwaffe ins Zeughaus. Genau dies fordert eine Motion aus der Grünen Fraktion vom 9. 5. 2006: (06.3197 Motion Lang „Die Ordonnanzwaffe gehört ins Zeughaus“, Antwort des Bundesrates vom 23.8.2008).

Solange der Bund nicht bereit ist, zum Schutze vor Waffengewalt diesen Schritt zu tun, fordern wir die Kantone auf, die vom grünen Genfer Regierungsrat Robert Cramer eingeführte Genfer Regelung zu übernehmen. Diese bietet allen Soldaten, die und deren Familien sich wegen der Aufbewahrung der Ordonnanzwaffe im privaten Rahmen unsicher fühlen, die Möglichkeit an, diese gratis in einem gesicherten Raum zu deponieren. Um die Einführung dieser unbürokratischen Massnahme zu beschleunigen, rufen wir Grünen die Soldaten auf, von ihren Militärdirektoren deren schnelle Umsetzung zu verlangen. Wenn dem VBS das menschliche Leben wichtiger ist als die Pflege tödlicher Pseudotraditionen, respektiert es den Entscheid der Genfer Regierung und den anderer Kantone.