Die opferorientierte Justiz ist eine Ergänzung des Strafverfahrens: Sie stellt die Opfer in den Mittelpunkt und trägt dazu bei, den Täter*innen die Tragweite ihrer Taten bewusst zu machen.
Sibel Arslan, Nationalrätin BS, Mitglied RK

Die GRÜNEN freuen sich, dass ihr Vorschlag zur opferorientierten Justiz von der Rechtskomission in den Entwurf zur Revision der Strafprozessordnung aufgenommen wurde. Nun ist es am Nationalrat diesen zu beraten.
 
Die opferorientierte Justiz ist eine wesentliche Ergänzung des Strafverfahrens. Sie erfolgt in Form eines Mediationsverfahrens zwischen Opfern und Täter*innen, unabhängig davon, welches Verbrechen begangen wurde. Sie bietet den Beteiligten die Möglichkeit, sich aktiv an der Lösung der durch die Straftat entstandenen Schwierigkeiten zu beteiligen. Indem sie den Opfern einen zentralen Platz einräumt, trägt sie auch dazu bei, den Täter*innen ihre Taten bewusst zu machen. Letztlich sanktioniert die opferorientierte Justiz nicht nur Verhalten und Handlungen, sondern leitet auch einen tiefergehenden Prozess ein, der dann bessere Chancen auf Wiedereingliederung bietet und ein kleineres Risiko für einen Rückfall birgt.