Nein zur Lockerung des Raumplanungsrechtes
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Teilrevision des Raumplanungsgesetzes verfolgt hauptsächlich ein Ziel: den von der Agrarpolitik gebeutelten Bauern einen Rettungsanker zu liefern. Leider geht dieser zu Lasten der Landschaft. Das ist für die Grünen blanker Unsinn. Die Schweizer Landwirtschaft hat nur mit hohen Umweltauflagen im internationalen Markt eine Zukunft. Der Landschaftsschutz ist in diesem Sinne zentral. Die vorgeschlagene Lockerung des Raumplanungsrechtes läuft dem diametral entgegen. Die Grünen lehnen die Revision in ihrer jetzigen Form daher ab.
Die Raumplanung soll erneut zugunsten der Bauern gelockert werden: Nicht landwirtschaftliches Gewerbe soll in Zukunft allen Betrieben ermöglicht werden. Bisher war diese Art des Nebenerwerbes denjenigen Landwirten vorbehalten, denen das Wasser mithin bereits bis zum Halse steht. Ausserdem soll die bisher geltende flächenmässige Begrenzung für Gewächshäuser & Co. ganz wegfallen. Ferner sollen in Zukunft Anbauten für den Nebenerwerb von bis zu 100 m2 Grundfläche zulässig werden. Die Bauern erhalten einen Freipass, um aus ihren Höfen Gewerbebetriebe zu machen. Die Auswirkungen der vorliegenden Teilrevision auf Natur und Landschaft wären folglich massiv.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lockerung der Raumplanung hat zum Ziel, den Strukturwandel für Landwirte abzufedern. Die Zulassung von Computerhandel, Autoverkauf, Massagesalons, Diskotheken etc. in der Landwirtschaftszone hilft aber bestenfalls, einer oder zwei Generationen von Bauern das Überleben zu sichern. Den Strukturwandel bremsen kann sie aber nicht. Die Existenz der Schweizer Bauern sollte nicht durch den Ausverkauf der Landschaft gesichert werden, sondern via Agrarpolitik. Zu diesem Zweck müssten die Direktzahlungen erhöht und an höchste ökologische und gesellschaftliche Kriterien gebunden werden. Nur so haben die Schweizer Bauern auf dem internationalen Markt eine Chance. Eine intakte Landschaft ist zudem die Basis des Schweizer Tourismus und wertvoller Naherholungsraum. Ausserdem steht die Konkurrenzierung der Gewerbezone durch die Landwirtschaftszone zu Lasten der Landschaft in Konflikt mit dem Gebot der Rechtsgleichheit und der verfassungsmässig garantierten Wirtschaftsfreiheit.
Der haushälterische und schonende Umgang mit der in der Schweiz besonders knappen Ressource Boden ist ein Kernanliegen der Grünen. Die vorliegende Teilrevision des Raumplanungsrechts zum Bauen ausserhalb der Bauzone geht in den meisten Bereichen leider in die entgegengesetzte Richtung. Die Grüne Partei lehnt die Teilrevision des Raumplanungsrechts in seiner jetzigen Form daher ab. Schade für die an sich fördernswerte Energiegewinnung aus Biomasse durch Landwirte. Sie ist für die Grünen das einzige weitsichtige Element der Vorlage. Bedauerlich, dass dieses umweltpolitisch fortschrittliche Anliegen in einen Gesetzesentwurf eingebaut wurde, der in seiner Gesamtbilanz eher negativ daher kommt – gerade und leider auch für die Umwelt.