Nein zum Rentenklau
Im Vorfeld der Abstimmungen vom 7. März 2010 haben die Grünen Delegierten folgende Parolen beschlossen: Nein zum Rentenklau, Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative und Stimmfreigabe zum Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen. Das Thema Gleichstellung führte zu angeregten Diskussionen.
Im Hinblick auf die Abstimmungen vom 7. März 2010 haben sich die Delegierten der Grünen Schweiz klar für Nein zum Rentenklau beim BVG-Mindestumwandlungssatz ausgesprochen. Alle Menschen in der Schweiz haben das Recht auf eine angemessene Altersrente. Der geplante Rentenabbau widerspricht diesem Anliegen.
Ebenfalls klar Ja sagen die Delegierten zur Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere“ (Tierschutzanwalt-Initiative). Sie vervollständigt das Tierschutzgesetz und stellt den Vollzug des Rechtsschutzes der Tiere in allen Kantonen sicher.
Im Fall des neuen Verfassungsartikels zur Forschung am Menschen haben die Delegierten Stimmfreigabe beschlossen. Positiv bewerten die Grünen, dass mit dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel endlich wichtige Grundsätze zur Forschung am Menschen auf nationaler Ebene festgelegt werden. Nicht akzeptabel ist hingegen, dass durch den Artikel die Forschung an nicht urteilsfähigen Menschen, die selbst keinen direkten Nutzen davon haben, explizit auf Verfassungsstufe verankert werden soll.
Die Delegierten haben zudem die Unterstützung der 1:12-Initiative der JUSO beschlossen.
FÜR EINE GESCHLECHTERGERECHTE GESELLSCHAFT
Schwerpunktthema der Delegiertenversammlung war die Gleichstellungspolitik. Die Grünen verschoben die vertiefte Diskussion aus Zeitgründen und beauftragten die Arbeitsgruppe, auf der Basis der Bemerkungen der Kantonalparteien das unterbreitete Positionspapier zu überarbeiten.
Zudem wurde mit einem Film ein Förderungsprogramm vorgestellt, das zum Ziel hat, grüne Frauen und Männer für eine politische Laufbahn zu ermutigen.