Der Bundesrat beantragt mit dieser Vorlage, Erben von hinterzogenen Vermögen zu entlasten und Personen, die Steuern hinterzogen haben, im umschriebenen Rahmen nicht zu bestrafen. Für die Grünen ist das unverständlich. Steuerhinterziehung gehört bestraft. Egal ob die Tat vor oder nach dem Tod des Täters aufgedeckt wird. Die vom Bundesrat zusätzlich vorgeschlagene straflose Selbstanzeige bietet geradezu Anreize zur Steuerhinterziehung. Wer sich selbst anzeigt, profitiert nicht nur von den vorgesehenen steuerrechtlichen Vergünstigungen, sondern zusätzlich vom engen Rahmen der Meldepflicht: zu Unrecht bezogene Wohnbausubventionen, landwirtschaftliche Direktzahlungen, Stipendien oder Prämienverbilligungen müssen nicht gemeldet werden. Dass die straflose Selbstanzeige auch für juristische Personen gelten soll, findet die Grüne Fraktion besonders stossend.

Laut Bundesverfassung sollte die Besteuerung von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerzahler und –zahlerinnen abhängen. In den letzten Jahren wurden wiederholt stark leistungsfähige Steuerzahler entlastet. Menschen, die vom Existenzminimum leben, müssen hingegen nach wie vor Steuern zahlen. Nun möchte der Bundesrat zusätzlich die Steuerhinterziehung legalisieren. Das kommt für die Grüne Fraktion nicht in Frage.

Einzig die negative Haltung des Bundesrates zur generellen Steueramnestie vermag die Grünen zu überzeugen. Die straflose Selbstanzeige geht allerdings genau in diese Richtung. Das Zugeständnis, das zudem mit der Vereinfachung der Verfahren und nicht steuerrechtlich begründet wird, ist daher nicht überzeugend. Die Grüne Fraktion votiert daher für Nichteintreten.