Nein zum Bürgerrechtsgesetz
Die Grüne Fraktion lehnt das Bürgerrechtsgesetz ab. Die Vorlage errichtet neue Schranken, indem für jeden Einbürgerungsantrag eine Aufenthaltsbewilligung gefordert wird. Das Gesetz diskriminiert auf diese Weise einbürgerungswillige ausländische Personen entsprechend ihrem Status. Zudem wird die Gelegenheit einer automatischen Einbürgerung ab der zweiten Generation verpasst. Für jugendliche Menschen wird der Zugang zum Schweizer Pass sogar erschwert. Ein vollkommen falsches Signal! Die Fraktion fordert in einem Rückweisungsantrag die Ausarbeitung einer fortschrittlicheren Vorlage, welche sich an den ExpertInnenvorschlägen der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen (EKM) orientiert.
Die Grünen bedauern, dass bei der laufenden Revision des Bürgerrechtsgesetzes die Gelegenheit verpasst wird, ein zeitgemässes Verfahren zu beschliessen. Auch in Zukunft sollen die Kompetenzen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene verteilt bleiben. Das Verfahren sollte aus Sicht der Grünen hingegen vereinfacht und Ungleichheiten beseitigt werden. Dies gilt insbesondere für die Kriterien, die bei einer Einbürgerung gelten.
Einbürgerung für Jugendliche wird erschwert
Bis anhin war es für Jugendliche im Alter von 10 bis 20 Jahren einfacher, einen Schweizer Pass zu erhalten. Die in der Schweiz verbrachten Jahre zählten doppelt. Diese Erleichterung wird nun aufgehoben: ein Schritt in die falsche Richtung. Gerade für junge Menschen, die in der Schweiz aufgewachsen sind, sollte die Einbürgerung erleichtert werden.
Diskriminierung je nach Aufenthaltsstatus
Der Besitz eines C-Ausweises soll als neue gesetzliche Anforderung gelten, um einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Dieses Hindernis kommt einer Diskriminierung gleich: StaatsbürgerInnen aus der Europäischen Union und aus Nordamerika würden aufgrund der Abkommen, welche die Schweiz mit diesen Staaten geschlossen hat, bevorzugt. Die zweite Diskriminierung betrifft provisorisch aufgenommene Personen. Die Jahre, die sie in der Schweiz verbracht haben, werden bei der Berechnung der vorgängigen Dauer ihres Aufenthalts bei einem Einbürgerungsantrag nicht berücksichtigt. Bei Debatten innerhalb der Kommission haben sich die Grünen für das gleiche Verfahren für alle BewerberInnen, unabhängig von ihrem Zivilstand und ihrem Aufenthaltsstatus, ausgesprochen.