Portrait von Daniel Vischer
Dieser massive Ausbau der Überwachung geht davon aus, dass alle potenziell kriminell sind. Dazu sagen wir Grüne Nein.
Daniel Vischer, Nationalrat ZH

Mit der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) können in Zukunft auch unbescholtene und unverdächtige Bürgerinnen und Bürger überwacht werden. Das ist unverhältnismässig und bringt laut einer Studie des Max-Planck-Instituts nicht einmal den gewünschten Erfolg. Die Grünen weisen die Vorlage daher zurück an den Bundesrat und fordern ihn mit einem Antrag von Daniel Vischer auf, die Vorlage in den folgenden Punkten nachzubessern:

  • Die Dauer der Vorratsdatenspeicherung von einem Jahr muss aus der Vorlage gestrichen oder auf eine maximale Laufzeit von drei Monaten (heute sechs) beschränkt werden.
  • Der Bund sollte Daten nur im Zug einer Ermittlung speichern dürfen, sofern ein konkreter Tatverdacht vorliegt. Der Bundesrat muss sicherstellen, dass Daten einzig dem Zweck der Strafverfolgung dienen.
  • Die gespeicherten Daten müssen nach Ablauf der Frist gelöscht werden. Damit wird dem Datenmissbrauch für kommerzielle oder betrügerische Zwecke vorgebeugt.
  • Der Einsatz von Spionage-Software (Staatstrojaner) soll auf schwere Gewaltverbrechen beschränkt werden.

Ohne die vorgeschlagenen Änderungen werden die Grünen die Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen.