Mit Teilrevisionen wird wertvolle Zeit verschwendet
Die Grünen sind Mitglied des Vereins „Ja zur Landschaftsinitiative“. Sie bedauern den Beschluss des Bundesrates, diese zur Ablehnung zu empfehlen. Die vorgeschlagene Gesetzesrevision wird die fortschreitende Zersiedelung nicht aufhalten und die wachsende Siedlungsfläche nicht begrenzen. Es braucht eine Verfassungsänderung und ein verbessertes Gesetz.
Die InitiantInnen der Landschaftsinitiative sind überzeugt, dass eine Gesetzesrevision ohne quantifizierbare Zielvorgaben nicht reichen wird, um die Zersiedelung in der Schweiz zu stoppen. Der Bundesrat lehnt die moderate Landschaftsinitiative ab, die ein klares Ziel zur Siedlungsentwicklung formuliert: die Bauzonen-Gesamtfläche während zwanzig Jahren nicht mehr anschwellen lassen. Recht bekommen die InitiantInnen durch offizielle Studien des Bundesamtes für Raumplanung (ARE), die aufzeigen, dass das Angebot von Bauzonenreserven in der Schweiz die Nachfrage bis 2030 gar um ein Mehrfaches übersteigen wird.
Der Gesetzesentwurf ist mangelhaft
Im vorgelegten Entwurf fehlen folgende Punkte, welche die Grünen in der parlamentarischen Debatte resolut einbringen werden:
• Die unmissverständliche Begrenzung der Siedlungsfläche und Mechanismen zum Abtausch von Bauzonen
• Die Stärkung der seit 30 Jahren ungenügend vollzogenen Mehrwertabschöpfung bei Neu-Einzonungen
• Ein Kontrollinstrument für einen korrekten Gesetzesvollzug in Form eines Beschwerderechts für die Verbände im Raumplanungsbereich
• Ein starker Schutz des landwirtschaftlichen Kulturlandes.
Wenige Schritte in die richtige Richtung
Die klaren Vorgaben an die kantonalen Richtpläne, die präziseren Regeln zur Dimensionierung des Baulandes, die Massnahmen gegen die Hortung von Bauland und die Aufnahme von Entwicklungsschwerpunkten und verkehrsintensiven Einrichtungen in Richtplänen sind hingegen Schritte in die richtige Richtung.