Der Bodenverbrauch in der Schweiz ist enorm: Jede Sekunde geht ein Quadratmeter Kulturland unter Beton und Zement verloren. Doch anstatt endlich wirksame Pflöcke gegen die Betonisierung der Landschaft einzuschlagen, möchte der Bundesrat die Lex Koller aufheben. Der Bundesrat möchte mit dieser Massnahme den Wohnungsbau anzukurbeln. Leider nimmt damit aber auch der Druck zu, das Baugebiet weiter auszudehnen.

Um dem vorhersehbaren Bauboom in Ferienorten vorzubeugen, möchte der Bundesrat die Kantone in Tourismusgebieten verpflichten, den Zweitwohnungsbau via Richtplanung in eine „erwünschte Richtung“ zu lenken. Für die Grünen sowie für die Mehrheit der nationalrätlichen UREK ist dieser Vorschlag vollkommen ungenügend. Die Standortkonkurrenz zwischen den Ferienregionen wird griffige Massnahmen zum Schutz von Landschaft und Ortsbild vor der Zersiedelung weitgehend verhindern. Für einen möglichen Bauboom ausserhalb der Tourismusgebiete sieht der Bundesrat zudem gar keine Massnahmen vor. Die UREK fordert mit ihrer Rückweisung eine Klärung des Sachverhaltes.

Die Grünen fordern bei einer Aufhebung der Lex Koller zusätzlich klare quantitative Vorgaben vom Bund. Sie haben in der UREK und vor einigen Tagen in der Rechtskommission die folgenden Anträge eingebracht:

  • Das Geschäft soll zurückgewiesen werden.
  • Die Aufhebung der Lex Koller soll im Rahmen der RPG Gesamtrevision erfolgen (diese ist bereits aufgegleist)
  • Eine Kontingentierung der Bauzonen ist im RPG vorzusehen. Für ganzjährlich bewohnte Gebäude und Ferienwohnungen- und Häuser sollen unterschiedliche Kontingente formuliert werden.

Eine Plafonierung des Baulandes ist in der Schweiz zum Schutz der Landschaft unerlässlich. Gemeinsam mit Umwelt- und Bauernorganisationen haben die Grünen daher gleichzeitig eine Volksinitiative für „Mehr Raum für Mensch und Natur“ lanciert.