Nicht nur ist der Finanzplatz ein wichtiger Wirtschaftszweig des Landes und sind mit ihm Tausende von Arbeitsplätzen verbunden. Auch die Existenz von Tausenden von KMU ist bedroht. Aber der Staat darf nicht ohne klare Leitlinien in die UBS einsteigen. Das 60 Milliarden-Konzept der Nationalbank mit der Übernahme fauler Titel der UBS folgt zudem einem fragwürdigen Weg. Zu beidem hat das Parlament nichts zu sagen, die Berufung auf Notrecht war indessen nicht verfassungskonform.

Es ist in der Zwischenzeit bekannt, dass das Massnahmenpaket zur Stärkung des Schweizerischen Finanzsystems bereits im Frühling dieses Jahres geschnürt wurde. Das Parlament wurde bewusst aus dem Spiel gelassen und erst im Herbst unter dem Titel „Notstand“ vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Grünen finden es unerhört, dass das im Geheimen passierte und das Parlament auf undemokratische Art und Weise übergangen wurde. Es ist deshalb für die Grüne Fraktion auch inakzeptabel, dass sich der Bundesrat dann für die Massnahmen im Oktober auf das Notrecht (BV 184 und 185) beruft, das sich im übrigen auf einen polizeilichen und militärischen Notstand bezieht. Die Grüne Fraktion wird deshalb in der Sonderdebatte Nichteintreten beantragen, weil sie nicht bereit ist, im Nachhinein abzusegnen, was dem Parlament zuvor bewusst vorenthalten worden ist. Insbesondere toleriert die Fraktion nicht, dass eine so hohe Summe öffentlicher Gelder ohne genügende Sicherheiten eingesetzt wird.

Wenn schon die Allgemeinheit für das Versagen der Finanzwirtschaft geradestehen muss, ist aus Grüner Sicht klar, dass das Banken-Rettungs-Paket an bestimmte Bedingungen der UBS gegenüber geknüpft wird. Aber Nein, weder der Bundesrat noch die bürgerliche Mehrheit wollten in der Kommission von Bedingungen etwas wissen. Sie sagen zu allem Nein, so zum Beispiel zur Rückerstattung der Entschädigungen, zu einer Beschränkung der Bezüge, zum Verbot von Zuwendungen an die Parteien, zur Auszahlung von Boni. Auch wenn den Grünen bewusst ist, dass staatliches Handeln zur Stärkung des Finanzsystems notwendig war, ist die Fraktion nicht gewillt, das Paket ohne Auflagen abzusegnen. Die Fraktion wird, falls auf das Paket eingetreten wird, die Rückweisung verlangen mit der Auflage, es nachzubessern. Und sollte das Parlament die Bedingungen ablehnen, wird eine Mehrheit der Grünen Fraktion das Paket am Schluss ablehnen, eine Minderheit wird sich der Stimme enthalten.

Schliesslich fragen die Grünen, ob die UBS und ihre externen Rating-Agenturen die Vorschriften missachtet haben. In SR 952.03, der Verordnung über die Eigenmittel und die Risikoverteilung der Banken und Effektenhändler, steht unter Art. 49, Abs. 3, dass für direkt und indirekt grundpfandversicherte Positionen keine externen Ratings verwendet werden können. Wie verträgt sich dies mit den von der UBS gegründeten, auf verbrieften Hypotheken basierenden, von externen Ratingagenturen bewerteten und jetzt in die Zweckgesellschaft auszulagernden Fonds?