Bei der Lex Beznau spielt der Bundesrat mit nuklearen Risiken und rechtsstaatlichen Prinzipien. Das ist ein Skandal!
Irène Kälin, Nationalrätin AG

Seit dem 19. August 2015 läuft ein Verfahren gegen das AKW Beznau. Eine Anwohnergruppe verlangt, dass die Atomaufsichtsbehörde ENSI die unverzügliche vorläufige Ausserbetriebnahme des AKW anordnet. Grund dafür ist die falsche Auslegung der rechtlichen Sicherheitsbestimmungen durch das ENSI. Das Verfahren ist aktuell beim Bundesverwaltungsgericht hängig.

Nun möchte der Bundesrat die rechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Revision von Verordnungen im Kernenergiebereich ändern und schwächt dabei die nukleare Sicherheit massiv ab. Statt dafür zu sorgen, dass die AKW-Betreiber ihre Werke sicherer machen, passt der Bundesrat die Vorschriften dem maroden Uralt-AKW Beznau an, damit dieses weiter betrieben werden kann.

Dieses Vorgehen ist völlig inakzeptabel. Der Bundesrat betreibt nicht nur einen Kahlschlag bei den Sicherheitsvorschriften, sondern missachtet rechtsstaatliche Prinzipien der Gewaltenteilung, weil er mit den Verordnungsänderungen in ein rechtliches Verfahren eingreift. Damit stellt er den Schutz der AKW-Betreiber über den Schutz der Bevölkerung. Die Grünen werden daher in der Frühjahrssession eine Motion einreichen, damit der Bundesrat die Verordnungsänderungen zurückstellt, bis ein rechtskräftiger Entscheid der Gerichte vorliegt. Zudem soll er auf jegliche Abschwächung der nuklearen Sicherheit verzichten. Insbesondere darf die zulässige Strahlendosis für die Bevölkerung im Fall eines sehr starken Erdbebens nicht angehoben werden.

Dieses ungeheuerliche Vorgehen des Bundesrats zeigt einmal mehr, dass es nur eine Lösung gibt: Das AKW Beznau muss endlich definitiv abgeschaltet werden.