Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 31.7.2007 zum „Cassis-de-Dijon“- Prinzip wurde das Bundesamt für Verkehr beauftragt, die Bestimmungen über Sportboote in der Binnenschifffahrtsverordnung, anzupassen. Die Vernehmlassung läuft morgen ab. Neu sollen Wassermotorräder (Jet-Ski) als Sportboote gelten und folglich auf Schweizer Seen zugelassen werden. Gemäss dem zuständigen Vertreter des BAV erfolgt diese Anpassung nicht aufgrund der Anforderungen der EU sondern freiwillig (Basler Zeitung vom 6.2.2008). Für die Grüne Partei ist dieser vorauseilende Gehorsam gegenüber der EU nicht nachvollziehbar.

Wassermotorräder belasten die Umwelt. Sie sind extrem laut, werfen Wellen, produzieren Abgase und Gestank. Sie sind eine massive Belästigung für andere Seebesucher und insbesondere auch für die am Seeufer lebenden Tiere. Die Schweizer Seen sind mit Blick auf die Schifffahrt ohnehin schon überlastetet, insbesondere bei sonnigem Wetter. Mit der vorgeschlagenen Revision sollen zudem die technischen Standards zum Schutze der natürlichen Umwelt und der Sicherheit der Seebenützer geschwächt werden. Das ist aus Grüner Sicht inakzeptabel. Jet-Skis werden so für Erholungssuchende eine gefährliche Plage, selbst wenn der Verkehr auf sogenannten Wassergassen kanalisiert wird.

Vorteile einer Zulassung von Jet-Ski sind hingegen nicht erkennbar. Das Freizeitgerät ist ein Spass für wenige zu Lasten der Allgemeinheit. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist vernachlässigbar.

Die Grüne Partei der Schweiz lehnt vor diesem Hintergrund die Zulassung von Wassermotorrädern auf Schweizer Gewässern kategorisch ab.