Mit dem Kampf gegen den Terrorismus schützen wir unsere Grundrechte und unseren Rechtsstaat. Die vorgeschlagenen Massnahmen aber schaffen Willkür und Diskriminierung. Das ist der falsche Weg.
Marionna Schlatter, Nationalrätin ZH, Mitglied SiK

Die Grüne Fraktion bekämpft den Gesetzesentwurf des Bundesrates. Die GRÜNEN lehnen dieses Sondergesetz für «potenziell gefährliche» Personen ab: Es ist unverhältnismässig, aufgrund von vagen Vermutungen ohne konkreten Verdacht Massnahmen zu ergreifen, welche die Grundrechte massiv einschränken.
 
Die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus verletzen die Grundrechte massiv. Sie sind weder nötig noch verhältnismässig: Die Behörden verfügen bereits heute über ausreichende juristische Möglichkeiten, um terroristische Vorbereitungshandlungen zu verhindern.
 
Dass die neuen präventiv-polizeilichen Massnahmen bereits bei Kindern ab 12 Jahren angewandt werden können, steht im Widerspruch zu den Grundsätzen des Kinderschutzes. Wir müssen die Kinderrechte schützen, statt Zwangsmassnahmen zu erlauben, deren Wirksamkeit fragwürdig ist. 
 
Für eine effiziente Strategie zur Verhinderung terroristischer Handlungen
Die GRÜNEN sprechen sich dafür aus, dass wirksame Massnahmen ergriffen werden, um Terrorismus und alle Formen von Extremismus zu bekämpfen. Dazu gehört die Prävention in der Schule, die Koordination der Massnahmen zwischen den verschiedenen Ebenen und die Beschränkung des Zugangs und Besitzes von Waffen.