Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist ein zentrales Element einer zeitgemässen Familienpolitik. Die Vereinbarkeit trägt zur Bekämpfung von Familienarmut, Verwirklichung der Chancengleichheit für die Kinder, Steigerung der Produktion und des Volkseinkommens, Bewältigung der demografischen Herausforderungen sowie zur Gleichstellung von Mann und Frau bei.

Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen wird respektiert
Der vorgeschlagene Verfassungsartikel respektiert die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen. Der Bund erhält lediglich eine subsidiäre Kompetenz, die erst zum Zuge kommt, wenn die Bestrebungen der Kantone und Dritter nicht ausreichen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Volkswirtschaftlich sinnvoll
Gute Rahmenbedingungen für die Familien bilden einen Erfolgsfaktor für die Schweiz. Sie fördern das qualitative Wirtschaftswachstum und eine bessere Ausschöpfung des (Human-)Kapitals. Die Wirtschaft kann auf eine erhöhte Partizipation der Frauen und Männer am Arbeitsmarkt zählen und muss nicht auf das grosse Know-how der vielen gut ausgebildeten Menschen verzichten.

Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin Grüne Frauen, sagt: „Nur eine umfassende, familienergänzende Kinderbetreuung garantiert Frauen Kontinuität im Berufsleben und verhindert, dass Kinder zu einem Armutsrisiko werden. Ein breit gefächertes Angebot trägt nicht nur gleichstellungs-, bildungs- und sozialpolitischen Zielen Rechnung, sondern ist auch ein wichtiger Integrations- und Standortfaktor: Wie eine Studie dokumentiert, kommt jeder in Kinderbetreuungsplätze investierte Franken in dreifacher Form zurück.“

Carmen Walker Späh, Präsidentin der FDP-Frauen, meint: „Dieser Verfassungsartikel ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Gesellschaft, in der Männer und Frauen gemeinsam Verantwortung für Familie und Beruf übernehmen. Die Volkswirtschaft wird davon profitieren!“

Christina Werder, Zentralsekretärin Gleichstellungspolitik beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, sagt: „Noch immer fehlen Tausende von Krippenplätze mit pädagogischem Konzept und guten Arbeitsbedingungen. Dieser Verfassungsartikel ist wichtig, damit endlich die notwendigen Strukturen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit geschaffen werden.“

Lucrezia-Meier Schatz, Geschäftsführerin Pro Familie Schweiz, ergänzt: „Wer die Eigenverantwortung der Familien fördern will, muss ihnen die Möglichkeit geben, ihren Familienalltag zu gestalten und ihre Lebensgrundlage zu sichern, sonst laufen sie die Gefahr, von staatlicher Unterstützung wie z.B. Sozialhilfe, Prämienverbilligungen und Stipendien abhängig zu werden. Ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten sichert den Familien die Wahlfreiheit und entlastet nachhaltig den Staat. Wer rechnen kann, weiss um die Win-Win Situation, denn tiefere Sozialausgaben, tiefere Integrations- und Wiedereingliederungskosten, gedeckte Infrastrukturkosten durch höhere Steuereinnahmen sind positive Folgen für den Staat.“