Ja zum Zweitwohnungsgesetz
Die Grüne Fraktion stimmt dem Zweitwohnungsgesetz zu. Das Parlament hat die grössten Lücken dank Referendumsdrohung der Grünen und der Stiftung Franz Weber geschlossen. Die Grünen fordern nun, dass Bund und Kantone die Umsetzung sorgfältig beobachten. Sie müssen sicherstellen, dass Erstwohnungen nicht missbräuchlich zu Zweitwohnungen umgenutzt werden.
Die Referendumsdrohung der Grünen und der Stiftung Franz Weber hat Wirkung gezeigt. Die grüne Fraktion wird dem Zweitwohnungsgesetz in der Schlussabstimmung zustimmen.
Das Zweitwohnungsgesetz wurde in letzter Sekunde noch in folgenden Punkten nachgebessert:
- Um eine Baubewilligung für eine Zweitwohnung zu erhalten, reicht ein Inserat im Internet oder einer andern kommerziellen Plattform nicht aus.
- Hotels, die nicht mehr rentabel sind, dürfen nur zu 50 Prozent zu Zweitwohnungen umgebaut werden. Die anderen 50 Prozent sind als Erstwohnungen, Angestelltenunterkünfte oder kommerzielle Räumlichkeiten zu nutzen.
- Geschützte oder ortsbildprägende Gebäude dürfen zu Zweitwohnungen umgenutzt werden. Das Kriterium «erhaltenswert» reicht dafür nicht aus.
Nun kommt es auf die Umsetzung an
Die Grünen fordern:
- Eine Umsetzung im Sinne der Zweitwohnungsinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»
- Ein umfassendes Monitoring der Umsetzung und ihrer Auswirkungen gemäss Art. 20 des Gesetzes. Sollte sich das Gesetz als ungenügend erweisen, muss es verschärft werden.
- Eine konsequente Bekämpfung des Donut-Effektes durch die Kantone: Erstwohnungen in Zentren dürfen nicht missbräuchlich in Zweitwohnungen umgenutzt und durch neu gebaute Erstwohnungen an den Siedlungsrändern ersetzt werden. Die Grünen werden die kantonalen Regierungen mit Interpellationen auffordern, aufzuzeigen, wie sie diesen Effekt verhindern.
Weitere Informationen:
Bastien Girod, Vizepräsident, Nationalrat ZH, Mitglied UREK, 079 217 73 06
Balthasar Glättli, Fraktionspräsident, Nationalrat ZH, 076 334 33 66
Urs Scheuss, Fachsekretär, 078 795 91 83