Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), über das am 14. Juni 2015 abgestimmt wird, ist die notwendige Anpassung an den Wandel von Technologie und Mediennutzung. Die Zahl der möglichen Empfangsgeräte ist explodiert und nahezu alle Haushalte und Unternehmen besitzen sie. Dank dem Systemwechsel sinken die Gebühren für alle Haushalte um fast 15 Prozent von heute 462 auf rund 400 Franken. Dies wird möglich, weil es keine Schwarzseher und -hörerinnen mehr gibt. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zu AHV/IV sowie Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sind von der Gebühr befreit. Wer kein Empfangsgerät besitzt, kann sich während fünf Jahren von der Gebühr befreien lassen.

Tiefere Gebühren
Ein Grossteil der Schweizer KMU wird von der Medienabgabe befreit. Heute sind im Prinzip alle Unternehmen gebührenpflichtig, 82,4 Prozent kommen dieser Pflicht jedoch nicht nach. Mit dem neuen Gesetz werden alle Unternehmen mit einem Umsatz unter einer halben Million Franken von der Gebühr befreit. Dies entspricht 75 Prozent der Unternehmen in der Schweiz. Weitere 9 Prozent bezahlen weniger als heute. Die Wirtschaft leistet schlussendlich einen fairen Beitrag von 15 Prozent an die Finanzierung des Service Public. Wäre das heutige Gesetz konsequent umgesetzt worden, müsste die Wirtschaft über 500 Millionen Franken bezahlen, künftig sind es noch 200 Millionen.

Medienvielfalt sichern
Das revidierte RTVG stärkt die privaten regionalen Radio- und Fernsehveranstalter. Sie erhalten mit dem neuen Gesetz mehr Geld, das sie dringend für die Anpassung an die technologische Entwicklung benötigen. Nur mit dem neuen RTVG ist der Service Public in den Regionen gesichert. Das Festhalten am Status Quo hingegen würde die Medienvielfalt in der Schweiz in Gefahr bringen. Eine unabhängige Berichterstattung in allen vier Sprachregionen wäre nicht mehr sichergestellt. Ein Ja zum RTVG bedeutet auch ein Bekenntnis zur (Sprachen)vielfalt des öffentlichen Radios und Fernsehens in der Schweiz.

Mehr Fairness und weniger Bürokratie
Eine geräteunabhängige Medienabgabe ist die richtige Reaktion auf die technologische Entwicklung und fairer als eine Gebühr, die nur die Ehrlichen bezahlen. Früher konnten Sendungen nur über ein Radio- oder Fernsehgerät empfangen werden, heute ist dies via Computer, Tablet oder Smartphone jederzeit und überall möglich. Nur mit einem riesigen bürokratischen Kontrollmechanismus könnte dem aktuellen Recht wieder Geltung verschafft werden. Das neue System macht lästige Billag-Kontrollen überflüssig. Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz führt somit zu weniger Bürokratie.