Um die Rückzahlung der Schulden der Invalidensicherung bereits 2025 statt erst 2029 zu erreichen, will die Kommission des Nationalrats weitere 360 Millionen Franken bei der IV durch Leistungskürzungen bei Familien und schwer Invaliden einsparen. Die Grüne Fraktion hält dies für unhaltbar. Neben der Sanierung der Schulden hat die IV auch in Zukunft die Aufgabe, Menschen mit Behinderung wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten.

Die geplanten Sparmassnahmen treffen in erster Linie Personen, die zwischen 60 und 80 Prozent erwerbsunfähig sind. Diese können nachweislich kaum in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Gleichzeitig soll die Rente für Kinder von Eltern mit einer Behinderung gesenkt werden. Damit werden betroffene Familien doppelt bestraft. Die Eltern, oft bereits heute am Existenzminimum, müssen direkte Rentenkürzungen und die Streichung der Kinderrente ertragen.

Vorlage teilen und Rentensystem verbessern
Die Grüne Fraktion unterstützt die Teilung der Vorlage mit dem Ziel, die Kinderrenten in bisheriger Höhe zu erhalten. Zudem soll das lineare Rentensystem zu Gunsten schwer Invalider korrigiert werden. Anspruch auf eine volle Rente soll ab 70 Prozent Erwerbs-Unfähigkeit bestehen und nicht, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, erst ab 80 Prozent. Ohne diese minimalen Verbesserungen werden die Grünen die Vorlage ablehnen.