Rund 30‘000 Unterzeichnende forderten am 2. März das Parlament auf, die Mengenbeschränkung für erneuerbare Energien im Energiegesetz so rasch wie möglich zu beseitigen. Das Parlament hat zwar seither Investitionshilfen für die Fotovoltaik geschaffen, seit dem 1. Februar 2009 werden aber sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus grünem Strom auf eine Warteliste gesetzt, weil die Kredite ausgeschöpft sind. Damit ist bei der Förderung der Erneuerbare Stromproduktion genau, dass geschehen, was zu vermeiden ist: Ein Stopp und Go.

Dies hat sowohl ökologisch als auch ökonomisch negative Konsequenzen. Zum einen werden Investoren entmutigt, und die Branche kann nicht vernünftig planen. Zum andern geht Zeit zur Erhöhung des Anteils von grünem Strom verloren – Zeit in welcher die Abhängigkeit von klimaschädlicher oder riskanter Stromproduktion hoch bleibt.

Investitionen in erneuerbare Energien sind ein geeigneter Hebel, um nachhaltige Arbeitsplätze in der Schweiz zu schaffen. Allerdings genügt es zum Aufbau einer international konkurrenzfähigen Branche nicht, im Rahmen der Wirtschaftskrise Gelder bereitzustellen, die nach der Krise wieder fehlen. Es braucht eine langfristige Investitionssicherheit, damit ein Aufbau dieser grünen Wirtschaftszweige ermöglicht wird.

Die Grüne Fraktion verlangt aus diesem Grund mit einer heute eingereichten parlamentarischen Initiative, dass die Mengenbeschränkung bei der kostendeckenden Einspeisevergütung aufgehoben wird und dass die Mengensteuerung zukünftig über jährliche Kontingente für die einzelnen Energieträger bestimmt wird. Damit wird die Förderung der grünen Stromversorgung transparenter und voraussehbarer, womit auch die Investitionssicherheit gestärkt wird.

Die erneuerbare Schweizer-Energie darf nicht länger unter dem Deckel gehalten werden!