«Historischer Sieg! Dieser Entscheid des Menschenrechtsgerichtshof ist ein enormer Schritt, vergleichbar mit dem Pariser Klimaabkommen. Das Urteil hat eine Bedeutung weit über die Schweiz hinaus», kommentiert Lisa Mazzone, Präsidentin GRÜNE Schweiz das Urteil. Mit seinem Urteil stellt der EGMR klar: Klimaschutz ist ein einklagbares Grundrecht. Die Zulässigkeit von Klimaklagen vor Schweizer Gerichten muss möglich werden.

Die GRÜNEN verlangen, dass die Schweiz nun rasch handelt und ihre Klimapolitik in Einklang mit den Grundrechten – und damit auf Kurs – bringt. Die GRÜNEN fordern deshalb schleunigst Klimaziele für Sektoren, die bisher ausgenommen waren: Landwirtschaft, Finanzbranche und Flugverkehr. «Klimaschutz ist ein Grundrecht. Die ganze Gesellschaft und alle Sektoren, auch die Finanz- und Flugbranche sowie die Landwirtschaft, müssen ihren Beitrag leisten. Die Schweiz muss das 1.5-Grad Ziel einhalten», so Fraktionspräsidentin Aline Trede. Das UVEK darf nicht weiter eine Klimapolitik ohne Ambitionen machen: Die GRÜNEN fordern deshalb ein Kohlenstoff-Budget für die Schweiz. «Die Schweiz als reiches Land trägt eine grosse historische Verantwortung für das Klima und den Klimaschutz», erläutert Trede weiter. Mit diesem Urteil ist klar: Die Schweizer Politik und alle Gesetze müssen klimaverträglich sein. Die GRÜNEN wollen die Klimaverträglichkeitsprüfung zum Standard im Gesetzgebungsprozess machen. Die GRÜNEN werden deshalb eine dringliche Debatte im Parlament beantragen.

Weiter sind die GRÜNEN erfreut, dass das heutige Urteil die Qualität eines Leiturteils hat. Es ist das erste Mal, dass der EGMR einen Staat wegen ungenügendem Klimaschutz für schuldig befunden hat. Damit ist endgültig klar: Klimaschutz ist keine Option, sondern ein (auch rechtliches) Muss – in der Schweiz und international.

Weitere Dokumente: 

Grüner Plan für eine klimapositive Schweiz