Am 4. November erschoss in St. Léonard VS ein 23-Jähriger seine 21-jährige Freundin mit einem Armee-Sturmgewehr. Am 14. November wurde in Bourdry NE ein 23-jähriger Mann bei einem Unfall mit einer Armeepistole getötet. Diese tragischen Vorfälle wären nicht passiert, wenn es keine Heimabgabe der Ordonnanzwaffe gäbe.

Das Verbrechen im Wallis hätte mit einer Beschlagnahmung der Waffe, die inzwischen rechtlich möglich ist, verhindert werden können. Beim Unfall im Kanton Neuenburg hätte jedoch keine der neuen Massnahmen gegriffen. Das gilt übrigens auch für den vorgängig unbescholtenen Ehemann der ehemaligen Ski-Rennfahrerin Corinne Rey-Bellet, der seine Ehefrau und ihren Bruder im April 2006 mit einer Armeewaffe erschoss.

Ergriffene Massnahmen positiv, aber ungenügend
Die Grünen unterstützen all die von der Armee ergriffenen Massnahmen. Sie verlangen, dass sie konsequent durchgesetzt werden – auch gegenüber Mitgliedern von Schützenvereinen. Allerdings greifen die – teils sehr aufwändigen Massnahmen – nicht bei vorgängig unauffälligen Tätern. Zudem sind sie, wie der Fall St. Léonard zeigt, fehleranfällig. Es drängt sich deshalb die einfachste und griffigste Massnahme auf: die Verbannung der Ordonnanzwaffe aus den privaten Räumen.

Die Grünen weisen darauf hin, dass ihr Vorstoss dem Urnenentscheid vom 13. Februar 2011 nicht widerspricht. Denn die Volksinitiative für den Schutz vor Waffengewalt, die damals abgelehnt worden war, war über das Anliegen im Vorstoss hinausgegangen. Es ist nun am neuen Parlament, diese brisante Sicherheitsfrage neu zu prüfen.