Grüne zur Vernehmlassung Dopo Avanti
Für die Grüne Partei der Schweiz weist die Vorlage Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen grundsätzlich in die richtige Richtung. Für die Grünen darf der Ausbau des Autobahnnetzes allerdings nicht aus diesen Mitteln erfolgen. Die Priorität muss jetzt auf die Behebung der Verkehrsprobleme in den Agglomerationen gesetzt werden. Die Fonds-Mittel sollten dabei auf den öffentlichen Verkehr beschränkt werden.
Am 8. Februar 2004 hat das Schweizer Stimmvolk den Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative deutlich verworfen. Bei der nun am Freitag ablaufenden Vernehmlassung zum „Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen (Infrastrukturfonds)“ geht es darum, ein Nachfolgeprojekt aufzugleisen. Dieses muss sich unmissverständlich am Volkswillen orientieren. Laut VOX-Umfrage möchte die Mehrheit der Bevölkerung mehr Geld für den öffentlichen Verkehr in den Agglomerationen und eine Priorisierung des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Autobahn-Ausbau.
Die Vorlage des Bundesrates weist in diesem Sinne in die richtige Richtung. Wichtige, baureife Projekte sollen laut Vorlage rasch aus einem „Dringlichkeitsfonds“ finanziert werden. Längerfristig angelegt ist hingegen der „Infrastrukturfonds“. Diese Zweiteilung macht auch für die Grünen Sinn. Inhaltlich gibt es aber noch gewichtige Bedenken von Seiten der Grünen – insbesondere beim „Infrastrukturfond“. Zwei Punkte sind namentlich zu kritisieren:
- Der Bundesrat sieht trotz gegenteiliger Haltung des Stimmvolkes vor, mit diesem Fonds den Ausbau des Nationalstrassennetzes zu finanzieren.
- Es soll erneut ein problematischer „Mehrzweck-Fonds“ geschaffen werden. Der Nationalstrassenbau kann dadurch faktisch dem Agglomerationsverkehr die Mittel entziehen.
Um den „Infrastrukturfonds“ zu akzeptieren, müssen daher für die Grünen noch ein paar wesentliche Veränderungen an der Vorlage erfolgen:
- Auf die Finanzierung des Autobahn-Ausbaus aus dem „Infrastrukturfonds“ ist vollständig zu verzichten. Die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes ist wie bisher über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr und den ordentlichen Bundeshaushalt zu begleichen und dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
- Für den Agglomerationsverkehr ist mindestens ein Drittel der Fondsmittel zu reservieren. Die Beiträge sind auf den öffentlichen Verkehr auf Schiene und Strasse sowie den Langsamverkehr zu beschränken.
- Gestützt auf Art. 86 der Bundesverfassung ist ein „Fonds für den öffentlichen Agglomerationsverkehr und den Langsamverkehr“ zu schaffen.