Grüne lehnen Steueramtshilfegesetz in jetziger Form ab
In der kommenden Session behandelt der Nationalrat das Steueramtshilfegesetz. Dass es eine Überführung der Amtshilfeverordnung in ein Gesetz braucht, ist bei den Grünen unbestritten. Sie lehnen die jetzige Vorlage dennoch ab. Die Grünen verlangen, dass alle Länder gleich behandelt werden und die Unterscheidung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung auch im Inland aufgehoben wird.
Die Grünen streben eine Gesamtlösung beim Informationsaustausch in der Steuerfrage an. Sie wollen den automatischen Datenaustausch mit allen Ländern, wie er voraussichtlich in den OECD Standards verankert wird. Derzeit gibt es mehr als sechs unterschiedliche Arten von Abkommen zu Steuerfragen, die die Schweiz mit andern Ländern abgeschlossen hat. Am schlechtesten gestellt sind dabei die Länder des Südens.
Die Grünen haben mehrere Anträge gestellt, um die Vorlage zu verbessern:
- Mit einem Rückweisungsantrag fordern sie die Gleichbehandlung aller Länder. Dazu müsste das neue Gesetz auch für Länder ohne Steuerabkommen gelten.
- Die Unterscheidung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung soll auch im Inland aufgehoben werden. Dadurch erhalten die inländischen Behörden dieselben Rechte, wie diejenigen aus dem Ausland.
- Umgekehrt muss die Schweiz dem Ausland nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten.
Für die Grünen ist zudem klar, dass die Identifikation einer Person, die Steuerbetrug begeht oder Steuern hinterzieht nicht einzig über den Namen erfolgen kann, sondern beispielsweise auch über die Sozialversicherungsnummer.