Grüne lehnen Nachrichtendienstgesetz ab
Das neue Nachrichtendienstgesetz lehnen die Grünen in der vorliegenden Form ab. Sie sind der Meinung, dass keine gesetzliche Regelung einer schlechten Regelung vorzuziehen ist. Die Staatsschutztätigkeit muss sich auf Fälle beschränken, bei denen ein individueller konkreter Tatverdacht einer strafbaren Handlung vorliegt. Sollte die Vorlage so bleiben, werden sie ihre Rückweisung beantragen.
Die Grünen lehnen das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG), so wie es jetzt vorliegt, klar ab. Die gegenwärtigen Überwachungs-Exzesse im Ausland (Prism und Tempora) zeigen auf erschreckende Weise, was geschieht, wenn die Regeln für Geheimdienste einseitig an deren Bedürfnissen ausgerichtet werden. Eine Aufrüstungsspirale der Geheimdienste bringt nicht mehr Sicherheit, sondern verletzt die Privatsphäre und ist eines freiheitlichen Staates unwürdig. Staatliches Ausschnüffeln von Gesinnungstatbeständen lehnen die Grünen kategorisch ab.
Die Staatsschutztätigkeit muss sich auf Fälle beschränken, wo ein individueller konkreter Tatverdacht einer strafbaren Handlung vorliegt. Der vorliegende Entwurf – für den die Vernehmlassungsfrist am 30. Juni abläuft – geht aber wesentlich darüber hinaus.
Mit der Rückweisung von «BWIS II» bewies das Parlament noch 2007 Stärke. Trotz dem Argument des Bundesrats, die Entwicklung müsse nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zwingend zu einem Ausbau der Geheimdienste führen, lehnte eine Mehrheit der Bevölkerung den Lauschangriff ab.
Heute argumentieren BefürworterInnen des NDG, eine schlechte gesetzliche Regelung sei besser als gar keine. Das trifft aber gerade auf den Staatsschutz nicht zu. Jeder Geheimdienst der Welt überschreitet auch gesetzliche Vorgaben: je stärker der legalen Bereich ausgeweitet wird, desto weiter gehen auch diese Überschreitungen.