Grüne fordern Schweizer Engagement in Nordafrika
Die Grüne Fraktion fordert in der Frühjahrssession eine dringliche Debatte zu den Revolutionen in Nordafrika. Insbesondere verlangt sie ein grosszügiges Schweizer Engagement vor Ort für die Bevölkerung und für die Flüchtlinge. Sie will zudem ein sofortiges Waffenausfuhrverbot in alle Länder des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas. Über standardisierte Kriterien bei der Sperrung von Potentatengeldern soll ebenfalls diskutiert werden.
Die Grünen werden am Mittwoch eine dringliche Interpellation einreichen: Die Schweiz soll den demokratischen Aufbruch in Nordafrika und im Nahen und Mittleren Osten mit zivilen Mitteln unterstützen. Mit humanitärer Solidarität, mit wirtschaftlicher Aufbauhilfe und mit guten diplomatischen Diensten kann die Schweiz eine wichtige Aufgabe vor Ort wahrnehmen. Es müssen jetzt möglichst schnell konkrete Zusagen für die Kooperation im Krisengebiet gemacht werden. Zudem soll diskutiert werden, welches Know-how und welche logistische Hilfe zur Durchführung echter demokratischer Wahlen geleistet werden kann.
Waffenausfuhrverbot
Eine weitere Forderung der Grünen ist der sofortige Stopp der Rüstungszusammenarbeit mit allen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sowie des Maghreb. Die Demokratiebewegungen in der arabischen Welt werden mit Waffensystemen bekämpft, die mehrheitlich aus Ländern stammen, die stolz auf ihre Demokratien sind. Auch die Schweiz beliefert die Regimes im Nahen und Mittleren Osten sowie im Maghreb seit Jahrzehnten mit Kriegsmaterial. Der Swiss Pavillon an der Rüstungsmesse in Abu Dhabi, an der letzte Woche 38 Schweizer Firmen ihre Kriegsprodukte anpriesen, zeigt die Doppelzüngigkeit der Schweizer Haltung. Besonders skandalös ist die Beteiligung der bundeseigenen Ruag und der Besuch des Armeechefs an dieser Messe.
Potentatengelder und Strafrecht
Nach welchen Kriterien entscheidet der Bundesrat, Vermögen von Potentaten einzufrieren? In Ägypten und Tunesien wartete der Bundesrat bis zum offiziellen Rücktritt der Diktatoren, während im Fall von Libyen das Einfrieren der Konten schon vor dem Abgang von Ghadhafi erfolgte. Ausserdem muss geklärt werden, nach welchen Kriterien der Bundesrat strafrechtliche Schritte gegen Regimemitglieder einleitet, um eine Festnahme von Kriegsverbrechern in der Schweiz zu ermöglichen.