Für eine griffige Lex Koller
Die Grüne Fraktion unterstützt die beiden Motionen zur Verschärfung der Lex Koller. Die Lex Koller trägt dazu bei, dass nicht zu viel Kapital auf den Wohnungsmarkt gelangt und Pensionskassen, Private und Baugenossenschaften verdrängt werden. Dadurch leistet die Lex Koller einen wichtigen Beitrag, die Preistreiberei im Wohnbereich zu begrenzen.
Die Mieten und die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Seit der Wirtschaftskrise gibt es weltweit ein starkes Interesse, im Schweizer Immobilienmarkt anzulegen. Die Schweiz hat je länger je weniger Bauland. Fliesst mehr Kapital auf den Wohnungsmarkt, während der Boden knapper wird, konkurriert dies auch Pensionskassen, Private und Baugenossenschaften. Die Folge sind höhere Mieten trotz sinkender Zinsen.
Wenn exklusive ausländische Investoren – seien es Privatpersonen, Immobiliengesellschaften oder -fonds – auch noch in den Schweizer Immobilienmarkt investieren, widerspricht das aus verschiedenen Gründen den Zielen der Lex Koller:
- Bodenrenten fliessen ins Ausland ab.
- Im Ausland wohnhafte Personen müssen keinen Gewinn versteuern und leisten so keinen Beitrag an die wertsteigernde Infrastruktur.
- Durch Umzonungen und Umnutzungen erhalten ausländische Privatpersonen im Rahmen von betrieblich genutzten Immobilien auch Wohneigentum.
Preissteigerung im Wohnbereich fördert die Zersiedelung
Die Verschärfung der Lex Koller ist auch aus Gründen der Raumplanung wichtig. Denn gerade in den Agglomerationen sind die Wohnpreise gestiegen. Die Folge ist der Wegzug aufs Land – die Zersiedelung der Landschaft geht weiter.
Bereits 2005 haben sich die Grünen erfolgreich gegen die Abschaffung der Lex Koller gewehrt. Die beiden Motionen, die heute im Ständerat behandelt werden, stopfen zwei wichtige Löcher der Lex Koller:
- betrieblich genutzte Immobilien sollen wieder der Bewilligungspflicht der Lex Koller unterstellt werden;
- die Privilegierung des Erwerbs von Anteilen an Immobilienfonds und börsenkotierten Immobiliengesellschaften durch Personen im Ausland soll gestrichen wird.
Der Nationalrat hat die beiden Motionen bereits in der letzten Wintersession angenommen.