Allein im Jahr 2005 wurden in Kolumbien 70 Morde an Gewerkschaftsvertretern gezählt, kritische Journalistinnen und Journalisten werden bedroht, die Lebenssituation vieler Menschen ist geprägt von Ausbeutung, Mangelernährung und Mangel an öffentlichen Dienstleistungen. Die Verletzung der Menschenrechte auch gegenüber der indigenen Bevölkerung und der afrokolumbianischen Minderheit ist immer wieder ein Thema. Weiter ist bekannt, dass in Kolumbien die natürlichen Ressourcen rücksichtslos ausgebeutet werden: Es gibt ein Bergbaugesetz, das den Mineralienabbau in Naturparks erlaubt und ein Waldgesetz, das den totalen Kahlschlag ermöglicht.

Für die Grünen ist klar: aussenwirtschaftliche Interessen dürfen nicht auf Kosten von Umwelt und Menschenrechten gehen. Schweizerische Unternehmen sind in Kolumbien stark engagiert und haben über eine Milliarde Franken investiert. Doch auch bei den Schweizer Unternehmen in Kolumbien, wie Nestlé oder Glencore, wurden Morddrohungen gegen Gewerkschaftsvertreter ruchbar.

In Artikel 54 Abs. 2 der Bundesverfassung ist die Respektierung der Menschenrechte als eines der fünf Hauptziele der schweizerischen Aussenpolitik festgeschrieben. In Kolumbien finanziert und führt der Bund zudem konkrete Programme zur Förderung der Menschenrechte durch. Zweifellos besteht ein Zusammenhang zwischen den Menschenrechtsverletzungen und der von der kolumbianischen Regierung verfolgten Wirtschaftpolitik, die einseitig auf die intensive und rücksichtslose Ausbeutung der natürlichen Ressourcen und auf die Produktion von Agrotreibstoffen ausgerichtet ist. Dennoch ist die Schweiz bereit, das Freihandelsabkommen mit Kolumbien, das abgesehen von einer unverbindlichen Formulierung in der Präambel, mit keinem Wort auf soziale, ökologische oder Menschenrechtsfragen eingeht, zu ratifizieren.

Die Grüne Fraktion lehnt dieses Vorgehen ab. Solange wirtschaftliche Interessen nicht mit Umwelt-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik verknüpft werden, lehnen die Grünen die Ratifizierung des Abkommens mit Kolumbien ab – genauso wie sie im Frühjahr auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem selben Land nicht eingetreten sind.