Erfolg im Kampf gegen die Zersiedelung der Landschaft
Die Grüne Fraktion freut sich über die erreichten Verbesserungen im Raumplanungsgesetz (RPG). Sie bedauert jedoch, dass das Parlament die Landschafts-Initiative ablehnt. Für die Grünen ist aber klar: Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt. Sie werden sich gegen jegliche Verwässerungs-Versuche bei der Umsetzung des RGP wehren.
Das Parlament hat heute in der Schlussabstimmung Ja gesagt zum revidierten Raumplanungsgesetz (RPG). Die Grüne Fraktion freut sich über die erreichten Verbesserungen. So müssen Bauzonen, die den Bedarf der nächsten 15 Jahre überschreiten, reduziert werden. Auch wurde die Pflicht zur Mehrwert-Abgabe bei Einzonungen beschlossen. Damit erfüllt das neue RPG als indirekter Gegenvorschlag der Landschaftsinitiative ein zentrales Anliegen der Initiative: der ungebremsten Zersiedelung der Landschaft sollen Schranken gesetzt werden.
Enttäuschung über Ablehnung der Landschaftsinitiative
Das neue RPG ist jedoch kein vollwertiger Ersatz für die Landschaftsinitiative. Diese möchte auch die Trennung von Bau- und Nichtbau-Gebiet sowie den Schutz der Landschaft in die Verfassung schreiben Die Grünen sind daher über die Ablehnung der von ihnen mitgetragenen Landschaftsinitiative enttäuscht. Die Grünen setzen sich ein, die noch bestehenden Lücken zu schliessen. Im Kanton Zürich haben sie dazu etwa die Kulturlandinitiative lanciert über die am 17. Juni abgestimmt wird.
Das Nein des Parlaments zur Initiative ist umso bedauerlicher, als dem Kulturland nach wie vor zu wenig Sorge getragen wird. Gelingt es nicht, den Kulturland-Verlust vor allem in günstigen Lagen zu bremsen, werden weitere bäuerliche Betriebe ihre Existenz verlieren.
Die eigentliche Arbeit fängt erst an
Die Erfahrung zeigt, dass die Raumplanung vor allem in der Umsetzung scheitert. Daher muss nun alles daran gesetzt werden, das bestehende Verdichtungs-Potenzial beim Bauen zu nutzen. Die Grünen werden sich ausserdem wehren, sollte das Gesetz nachträglich wieder aufgeweicht werden, wie es leider kürzlich beim Gewässerschutz-Gesetz geschehen ist.