Die Schweiz hat eine grobfahrlässige Waffengesetzgebung. Schusswaffen fordern in der Schweiz ebenso viele Opfer wie der Strassenverkehr. In kaum einer politischen Frage ist der Graben zwischen Bundesrat und Parlament einerseits, den Bürgern und vor allem Bürgerinnen andererseits derart gross. Sinnvolle Vorschläge von Bundesrätin Metzler, insbesondere die Schaffung eines nationalen Waffenregisters, wurden von ihrem Nachfolger Christoph Blocher, dem obersten Waffenlobbyisten, wieder rückgängig gemacht.

Die beiden zentralen Forderungen der Grünen sind die Deponierung der Ordonnanzwaffe im Zeughaus und ein nationales Waffenregister. Weiter fordern wir das Verbot der besonders gefährlichen Repetierschrotflinte; die so genannte Pump Action macht weder im Sport noch auf der Jagd Sinn. Weiter fordern wir die Waffenerwerbsscheinpflicht auch für Jagd- und Sportwaffen und einen ausdrücklichen Erwerbsgrund für alle, auch für Schützen und Jäger. Grundsätzlich verlangen wir die Aufhebung des gesetzlichen Rechts auf eine Waffe, schliesslich gibt es auch kein gesetzliches Recht auf Arbeit oder eine Wohnung. Damit könnte auch die gefährliche Verknüpfung von Waffe und (männlicher) Würde gekappt werden.

Sollte der Nationalrat die Ordonnanzwaffe weiterhin im Haushalt lassen, werden die Grünen in den Kantonsparlamenten Vorstösse für Standesinitiativen machen. Die Grünen unterstützen auch die Bemühungen um eine eidgenössische Volksinitiative für eine Verschärfung des Waffengesetzes.