Es ist richtig und konsequent, dass der Ständerat die Phänotypisierung mittels DNA-Profilen auf wenige Delikte beschränkt. Es handelt sich um einen schweren Eingriff in die Grundrechte.
Mathias Zopfi, Ständerat GL

Die Vorarbeit der GRÜNEN in der Rechtskommission zahlt sich aus: Der Ständerat verbessert das DNA-Profil-Gesetz (20.088) merklich und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Achtung der Grundrechte. So dürfen die Ermittlungsbehörden nur bei schweren Delikten auf im DNA-Profil enthaltene Informationen, wie Haar-, Augenfarbe oder Alter zugreifen. Dies ist wichtig, weil diese Phänotypisierung immer auch eine Grundlage für rassistisches Profiling sein kann. 

Die GRÜNEN werden sich dafür einsetzen, dass auch der Nationalrat ein Gesetz verabschiedet, das mit Menschenrechtsstandards im Einklang ist – wie es auch das Gutachten des Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) fordert.