Es freut uns GRÜNE, dass die Rechtskommission des Ständerats den Handlungsbedarf in der Vorlage erkannt hat. Mit ihren Anträgen achtet die RK-S die Grundrechte, indem sie die DNA-Phänotypisierung auf die relevanten Delikte eingrenzt.
Mathias Zopfi, Ständerat GL

Mit den Anträgen verbessert die RK-S das DNA-Profil-Gesetz (20.088), indem es klarere Rahmenbedingungen für den Einsatz der Ermittlungsmethode vorgibt. Das Gutachten des Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) der OSZE hatte ebenfalls aufgezeigt, wie die Schweiz die Änderungen noch besser mit Menschenrechtsstandards in Einklang bringen kann.

Die GRÜNEN haben sich bereits im Nationalrat hartnäckig für eine Verbesserung der Vorlage eingesetzt. Wir unterstützen die Anträge der RK-S und hoffen, dass das Ständeratsplenum in der Herbstsession den Anträgen zustimmt.