Neue Methoden zur Analyse des DNA-Profils bergen das Risiko von Grundrechtsverletzungen. Sie könnten beispielsweise zu rassistischer Diskriminierung führen. Die Methoden dürfen nur bei schwerwiegenden gewalttätigen Straftaten auf Anordnung durch das Zwangsmassnahmengericht angewandt werden.
Marionna Schlatter, Nationalrätin ZH, Mitglied SiK

Die neuen Analysemethoden im Bereich der DNA bergen das Risiko von Grundrechtsverletzungen. Deshalb muss der rechtliche Rahmen eng gefasst werden. Die GRÜNEN betrachten die Änderungen kritisch und wollen klare rote Linien definieren.

Mit der Revision des DNA-Gesetzes wird der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats eine Vorlage vorgelegt, die regeln wird, wie mit den neuen Möglichkeiten der DNA-Analyse in der Strafverfolgung umgegangen werden soll. Demnach sollen die sogenannte «Phänotypisierung» und der «Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug» neu zugelassen werden. Diese Analysemethoden bergen Risiken von Grundrechtsverletzungen durch die Fehlinterpretation von Ergebnissen, sowie das Risiko rassistischer Diskriminierung.

Die GRÜNEN fordern, dass das Gesetz nachgebessert wird. Diese Methoden dürfen nur bei schwerwiegenden gewalttätigen Straftaten auf Anordnung durch das Zwangsmassnahmengericht angewandt werden, wenn alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Geht die SiK nicht auf diese Anliegen ein, werden die GRÜNEN die Änderung des DNA-Profil-Gesetzes ablehnen.