Wir Grüne wählen sicher keinen Kandidaten, dessen Partei die Europäische Menschenrechts-konvention aufkündigen will.
Balthasar Glättli, Nationalrat ZH

Die Grünen respektieren das System der Konkordanz, wonach die verschiedenen politischen Meinungen im Bundesrat vertreten sein sollen. Sie wählen daher in der Regel auch jene Parteienvertreter und –vertreterinnen, die in zentralen Dossiers, wie den bilateralen Verträgen oder der Energiewende klar von der Grünen Position abweichen oder ihr sogar widersprechen.

Für die Grünen gibt es aber eine rote Linie, und diese rote Linie ist in einem demokratischen Rechtsstaat die Respektierung der verfassungsmässigen Grundrechte und der internationalen Menschenrechte. Die SVP stellt diese Rechte klar und wiederholt in Frage, ganz explizit mit ihrer aktuellen Initiative «Landesrecht vor Völkerrecht» («Schweizer Recht statt fremde Richter»). Mit der Durchsetzungsinitiative greift sie zudem das Prinzip der Verhältnismässigkeit an. Die SVP gehört daher nicht in den Bundesrat. Die Grüne Fraktion wird keinen der SVP-Kandidaten wählen und sie auch nicht zu Hearings einladen.

Aus Sicht der Grünen braucht es aufgrund der aktuellen Kräfteverhältnisse eine Kandidatur aus der bürgerlichen Mitte. Eine solche Kandidatur würde von den Grünen unterstützt. Sie fordern insbesondere die CVP auf, Hand zu bieten, um eine rechtsbürgerliche Mehrheit in der Landesregierung zu verhindern.

Den Kandidaten der CVP für das Bundeskanzleramt, Walter Thurnherr, lädt die Grüne Fraktion hingegen zu einem Hearing ein.