Die Grünen wollen eine öffentliche Krankenkasse
Aufgrund der steigenden Gesundheitskosten fordern die Grünen, dass die Schaffung einer öffentlichen Krankenkasse geprüft wird. Sie haben heute eine entsprechende Motion eingereicht. Die Missstände des aktuellen chaotischen und ineffizienten Systems mit einem Ueberangebot an Krankenkassen müssen beseitigt werden. Die öffentliche Krankenkasse ist aktueller denn je. Sie ist der einzige Ausweg.
Die Grünen verlangen eine transparente Finanzierung ohne Qualitätsabstriche in der Pflege. Dazu braucht es einerseits einen Ausbau der Spitalkoordination und andererseits Mittel zur Prämienreduktion. Solche Massnahmen genügen jedoch nicht, um die derzeitigen Probleme im Gesundheitswesen zu lösen. Die von vielen Kassen praktizierte Jagd nach guten Risiken gefährdet die Solidarität und Leistungsfähigkeit des Systems.
Ein Modell für die Zukunft
Seinerzeit haben die Grünen die Volksinitiative für eine Einheitskasse unterstützt. Diese wurde im März 2007 an der Urne abgelehnt. Die Forderung nach Krankenkassenprämien, die sich nach dem Einkommen richten, hatte damals stark zur Ablehnung beigetragen. Trotzdem bleibt die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der aktuellen Situation offenkundig. Aus diesem Grunde hat der Waadtländer Ständerat Luc Recordon heute eine Motion eingereicht mit dem Ziel, erneut die Schaffung einer öffentlichen Krankenkasse zu prüfen.
Nach Ansicht der Grünen stellt die öffentliche Krankenkasse das einzig wirkungsvolle Mittel dar, um die Lücken beim Risikoausgleich zwischen den Kassen zu schliessen und dem Preisdumping der Billigkassen einen Riegel zu schieben. Ausserdem könnte dadurch der Reservefonds der Grundversicherung vereinheitlicht werden.
Den Versicherten bliebe der zeitraubende Vergleich im Hinblick auf einen Kassenwechsel erspart. Dadurch würden auch die Marketing- und Werbekosten entfallen, welche die Grundversicherung belasten. Verbilligt würde auch die Buchhaltung.
Das Modell der öffentlichen Krankenkasse bedeutet nicht unbedingt, dass nur noch eine einzelne Institution existieren darf. Die existierenden Kassen könnten in ein koordiniertes System eingebunden werden – analog zu anderen Sozialversicherungszweigen wie AHV, IV und Arbeitslosenkasse.