Die Grünen lehnen übertriebene administrative Hürden bei der organisierten Suizidhilfe ab
Der Bundesrat schickt zwei Varianten in die Vernehmlassung, um die organisierte Suizidhilfe entweder gesetzlich zu regeln oder ganz zu verbieten. Die Grünen lehnen das Verbot ab, aber auch der Vorschlag der gesetzlichen Regelung geht ihnen zu weit.
Die Grünen stellen sich auf den Standpunkt, dass die organisierte Suizidhilfe bis zu einem gewissen Grad einem Bedürfnis in der Gesellschaft entspricht. Dank den Suizidhilfeorganisationen besteht für Sterbewillige die Möglichkeit, ihrem Leben in einem würdigen Rahmen ein Ende zu setzen. Von dieser Möglichkeit machen in den meisten Fällen Menschen Gebrauch, die im finalen Stadium todkrank sind und sich und ihren Angehörigen ein Leben und Sterben mit oft unerträglichen Belastungen ersparen wollen.
Die Grünen anerkennen dieses Bedürfnis, ein Verbot ist daher keine Lösung. Es trifft zu, dass die Praxis der Organisation Dignitas oft zu kritischen Fragen Anlass gibt. Die nun durch den Bundesrat in Variante 1 vorgeschlagenen Regeln gehen aber zu weit und verunmöglichen letztlich die Arbeit der Suizidhilfeorganisationen. Namentlich die Forderung, dass die Krankheit in kurzer Zeit zum Tod führt, verhindert letztlich jegliche Suizidbeihilfe.
Hürden zu hoch
Offenbar soll auch Personen aus dem Ausland der Zugang zur Suizidhilfe in der Schweiz abgeschnitten werden. Letztlich sollen offenbar die administrativen Hürden so hoch gelegt werden, dass die Suizidhilfeorganisationen ihre Aktivitäten von selber einstellen.
Die Grünen könnten sich mit weniger weitgehenden Regelungen für die Suizidhilfeorganisationen einverstanden erklären, namentlich was die finanzielle Kontrolle der Organisationen betrifft. Ausdrücklich begrüsst wird der explizite Wille des Bundesrates, die Angebote in Palliativpflege zu verbessern. Damit kommt der Bundesrat einer Forderung der Grünen entgegen.