Daniel Vischer, Nationalrat ZH, zum neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG)
Die Sicherheitspolitische Kommission hat die Prüfung des Entwurfs zum NDG heute beendet. In der Kommission haben die Grünen mehrere Änderungsanträge eingereicht, um die individuellen Freiheiten und das Verhältnismässigkeitsprinzip im neuen NDG zu schützen. Die Kommission lehnte diese Anträge ab.
Dieser Gesetzesentwurf will den Nachrichtendienst des Bundes verstärken. Das ist jedoch überhaupt nicht nötig: Das Strafgesetzbuch stellt schon alle erforderlichen Mittel zur Überwachung von Individuen zur Verfügung, bei denen ein individueller konkreter Tatverdacht besteht. Die Ausweitung der Staatsschutztätigkeit bringt nichts für die Sicherheit, sondern unterwandert das Recht auf Privatsphäre und ist eines liberalen Staates nicht würdig.