Das Covid-19-Gesetz ist mittlerweile weitgehend ausser Kraft und auch die Corona-Massnahmen sind praktisch vollständig aufgehoben. Es ist aber sinnvoll, dass dem Bundesrat bei Bedarf weiterhin bewährte Instrumente zur Verfügung stehen. Dazu zählen etwa Corona-Tests oder die Ausstellung von Corona-Zertifikaten, z.B. auch für Reisen ins Ausland.

Die Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes stellt eine saubere und demokratisch legitimierte Rechtsgrundlage für diese Instrumente sicher. Sie verhindert damit, dass der Bundesrat im Ernstfall wieder mittels Verordnungen, Notrecht oder dringlicher Gesetzgebung reagieren muss.