Im Zentrum dieser Reform sollte die Würde der 300’000 EL-Bezügerinnen und -Bezüger stehen. Mit der Vorlage werden die Selbstbestimmung und die Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen leicht verbessert. Leider wird anderswo aber auf Kosten jener gespart, die unseren Schutz am meisten benötigen – zum Beispiel Kinder.
Christine Häsler, Regierungsrätin Grüne Bern

Nach dem Ständerat hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ausführlich mit der Revision der Ergänzungsleistungen beschäftigt. Ergänzungsleistungen (EL) werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, wenn ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken kann. Rund die Hälfte der IV-Bezügerinnen und -Bezüger sind auf EL angewiesen.

Mit der Revision will die bürgerliche Mehrheit die Zugangsbedingungen verschärfen. Die anrechenbaren Ausgaben werden gekürzt, und Familien mit Eltern, die EL beziehen, sollen tiefere Beiträge erhalten. Diese Vorlage beinhaltet damit bittere Pillen.

Zu begrüssen ist, dass im Bereich der Mietzinsmaxima eine Verbesserung beschlossen wurde, um die stark gestiegenen Wohnungsmieten endlich zu berücksichtigen. Es ist aber bereits absehbar, dass diese Verbesserung für viele BezügerInnen nicht ausreichen wird – vor allem die Rollstuhlpauschale müsste noch stärker angepasst werden. Es gibt viel zu wenig rollstuhlgängige Wohnungen in der Schweiz und sie sind entsprechend teuer. Für EL-BezügerInnen sind sie nicht bezahlbar ohne Anpassung der Beiträge. Wesentlich ist auch die Stärkung des betreuten Wohnens: Menschen, die Begleitung oder Pflege benötigen, sollen trotzdem selbständig leben können. Das stärkt die Selbstbestimmung und Lebensqualität und kann den aufwändigen Aufenthalt in einem Pflegeheim vermeiden oder verschieben. Bedauerlich ist hingegen, dass das betreute Wohnen nur für AHV- und nicht für IV-BezügerInnen gilt.