Nun hat der Bundesrat beschlossen, entgegen Empfehlung der NR- und SR-WAK und entgegen des Verwaltungsgerichtsbeschlusses, das – offenbar noch mit USA abgeänderte – Amtshilfeabkommen UBS-USA ab sofort umzusetzen und nicht den Beschluss der Bundesversammlung abzuwarten.

Das bedeutet, dass der Bundesrat zum Nulltarif der UBS „Staatshilfe“ gewährt und dabei das Parlament, welches nach Verwaltungsgerichtsentscheid zuständig ist, umgeht. Die Grünen kritisieren das und verlangen vom Bundesrat, von seiner Notrechtspolitik endlich Abstand zu nehmen. Der Bundesrat demaskiert sich so als Handlanger der UBS.

Die Grünen verlangen vom Bundesrat, dass er nun mehr von der UBS Zugeständnisse erzwingt:

  • die Aussetzung jeglicher Boni für die Zeitdauer der Staatshilfe;
  • die Absetzung der Decharge der verantwortlichen Verwaltungsräte Ospel, Kurer und Co. an der kommenden Generalversammlung;
  • die vertragliche Zustimmung der UBS, die nötigten Massnahmen, welche zur Behebung der „too big to fail“ Problematik, die von Bundesrat und Parlament beschlossen werden, umgehend umzusetzen, um der laufenden Staatsgarantie ein Ende zu setzen.

Der Bundesrat muss seine Gangart ändern. Er ist kein Organ der UBS! So macht er sich der Lächerlichkeit preis, offenbart er doch seine Machtlosigkeit, der UBS gegenüber auch nur das Geringste durchzusetzen.

Ohne diese Zugeständnisse werden die Grünen im Parlament dieser Vorlage nicht zustimmen.