Für die Grünen ist klar: Man soll den technischen Errungenschaften folgen und das Schengen Abkommen respektieren. Es ist aber ausgeschlossen, dass der Bundesrat diese Revision ausnutzt, um sich detaillierte Fichen über die Staatsbürger anzulegen. Diese Informationen stehen dann nicht nur Drittstaaten zur Verfügung, sondern auch Privaten. Die Grünen können sich schon mit der Idee eines biometrischen Passes mit Mikrochip abfinden, allerdings nur solange es den minimalsten Forderungen der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 entspricht. Das ganze Horten und/oder Verteilen von zusätzlichen Bürgerinformationen entspricht einer Beeinträchtigung der Privatsphäre, welche nicht gerechtfertigt ist. Dies würde einer Verletzung der Zweck- und Verhältnismässigkeit gleichkommen, so wie das auch der Datenschutzbeauftragte sieht.

Technische Errungenschaften ermöglichen das unmittelbare Kopieren von Mikrochip-Daten des Passes durch Dritte, die damit ausgestattet sind. Die zentrale Datenbank sollte dann auch für die Polizei zugänglich sein. Das Gesetz präzisiert zwar für welche Zwecke die Polizei die Angaben nutzen darf, aber gibt keine Garantie gegen missbräuchlichen Zugriff.

Aus all diesen Gründen lehnen die Grünen das neue Ausweisgesetz (AwG) ab. Sie wehren sich, dass unter dem Vorwand des technischen Fortschritts Daten über die Staatsbürger gesammelt werden.