Alle Mühleberg-Originalakten gehören zum Mühleberg-Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren
Am 1. Februar 2010 hatten über hundert Personen (14 aus dem engsten Umkreis von 4 km, Zone 1) gegen die Betriebsbewilligung des AKWs Mühleberg durch das UVEK vom 17. Dezember 2009 Beschwerde erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte darauf festgehalten, dass bisher zwar alle Originalakten geheim gehalten, vom UVEK aber nie explizit aus dem Verfahren ausgeschlossen worden seien. Das Gericht verfügte deshalb, dass das ENSI und die BKW – Betreiberin des AKW Mühleberg – eine Übersichtsliste der Akten mit jeweiliger Begründung von Geheimhaltungsanträgen anzufertigen und dem Gericht zusätzlich alle betroffenen 86 Ordner zu übergeben hätten.

Am 8. Oktober hatten die Beschwerdeführenden Gelegenheit, anhand der Übersichtsliste zu präzisieren, welche Dokumente sie zur Erhärtung ihrer Kritik am AKW benötigen und zur Einsicht verlangen.
Das Bundesverwaltungsgericht wird nun zu entscheiden haben, ob diesem Begehren stattgegeben wird.

Unterstellte Sabotageabsicht
Sowohl UVEK und ENSI, als auch die BKW erklären einen Grossteil der Akten als geheim. Sie begründen dies vor allem mit dem Sabotageschutz. Dazu ist festzuhalten, dass die Akten lediglich von den Beschwerde-führenden und ihren beauftragten ExpertInnen eingesehen werden könnten, und diese wohnen alle in der Nähe des AKW Mühleberg, d.h. in den Alarmzonen 1 und 2. Unausgesprochen unterstellen ENSI und BKW diesen Menschen Sabotageabsichten, ohne dies in irgendeiner Weise näher zu begründen!

Gesetzeswidrige Geheimhaltung
Einige elementare Dokumente möchten das ENSI und die BKW den Beschwerdeführenden in klarer Verlet-zung des Kernenergiegesetzes vorenthalten. Das krasseste Beispiel ist der Sicherheitsbericht, der in der Übersichtsliste des ENSI aufgeführt ist. Dieser Bericht enthält eine 4-bändige Anlagenbeschreibung mit dem rechnerischen Nachweis zur Störfallbeherrschung (z. B. Rohrbruch, Erdbeben) und ist laut Gesetz vorge-schrieben. Er muss für die Öffentlichkeit verfasst sein; denn das Ziel ist es, dass Betroffene und gegebenfalls ein Gericht sich ein Bild über die Betriebsrisiken und die Schutzmassnahmen eines AKW machen können. Ein solcher Sicherheitsbericht wurde im Betriebsbewilligungsverfahren Mühleberg 1992 öffentlich aufgelegt. Entweder hat die BKW als Autorin den gesetzlichen Auftrag nicht mehr verstanden, – dann ist es ein Skandal, dass sie durch das ENSI gedeckt wird –, oder es gibt Sicherheitsprobleme, die von den Betreibern und Behörden unter dem Deckel gehalten werden.

NuklearexpertInnen belegen die Unhaltbarkeit der Argumente des ENSI
Die Beschwerdeführenden haben das international anerkannte Öko-Institut Darmstadt unter anderem beauftragt, zu klären, ob das ENSI im Mühleberg-Verfahren auf ihre technischen Sicherheitseinwendungen einge-gangen ist, diese richtig wiedergegeben und in wissenschaftlich haltbarer Weise entkräftet hat. Das Öko-Institut wählte wichtige Schwachpunkte des AKW aus und kommt zum Beispiel in Sachen Kernmantel zum Schluss: „Insgesamt sind die Stellungnahmen des ENSI widersprüchlich, wenig aussagekräftig und nicht geeignet, die mögliche Gefährdung durch den Kernmantelschaden zu widerlegen. Sie weisen im Gegenteil auf einen wesentlichen Schadenszustand im KKM hin.“ Insgesamt verharmlost das ENSI die Risiken des Kernmantels.

Die Beschwerdeführenden werden den Verdacht nicht los, dass das ENSI den beteiligten Kernenergielaien – Behördenmitgliedern, Richtern, Beschwerdeführenden – die Tragweite eines rissigen Kernmantels verschweigen will. Die Hoffnungen der Beschwerdeführenden ruhen nun auf dem Bundesverwaltungsgericht: Sie wollen die behaupteten Sicherheitsmängel in Kenntnis der Originalakten nachweisen können.