Bankgeheimnis gehört nicht in die Verfassung
Robert Cramer zur Debatte im Ständerat zum Bankgeheimnis
Die Grünen lehnen den direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» ab. Die Verankerung des Schutzes der «finanziellen Privatsphäre» ist aus Sicht der Grünen unnötig, da die Privatsphäre ehrlicher Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit dem Amts- und Steuergeheimnis bereits heute ausreichend geschützt ist. Der Gegenentwurf hätte wie die Initiative auch eine Reihe negativer Folgen: Die Vorlage widerspricht der Weissgeldstrategie des Bundes, bedroht die Reputation des Finanzplatzes Schweiz und verhindert künftige Revisionen des Steuerstrafrechts oder der Verrechnungssteuer.
Initiative und Gegenvorschlag laufen der internationalen Entwicklung zuwider: Seit Jahren arbeiten OECD und EU daran, internationale Standards wie den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen einzuführen, um Steuerhinterziehung und Geldwäscherei zu bekämpfen.
Die neue Verfassungsbestimmung würde im Inland ausserdem den Eindruck erwecken, dass die Behörden nicht-schwere Steuerwiderhandlungen bagatellisieren und deren Strafverfolgung vernachlässigen. Ehrliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen aber darauf vertrauen können, dass die Steuerbehörden von allen Steuerpflichtigen die Erfüllung ihrer Pflichten einfordern und dazu auch über die notwendigen Instrumente verfügen. Andernfalls leidet die Steuermoral; Steuerwiderhandlungen nehmen zu und die Einnahmen der öffentlichen Hand erodieren.