Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative eröffnet. Die Grünen sind aus grundsätzlichen Überlegungen gegen beide präsentierten Varianten.

Aus Sicht der Grünen hat sich seit der Volksabstimmung über diese umstrittene Initiative nichts geändert. Wenn „gleiche Strafe für gleiches Delikt“ gelten soll, dann darf es weder eine Bevorzugung noch eine Benachteiligung aufgrund des Passes oder der Aufenthaltsbewilligung geben. Die Grünen haben sich gegen die Ausschaffungsinitiative gewehrt, weil sie gegen eine doppelte Bestrafung von AusländerInnen sind.

Für die Grünen ist zentral, dass eine grund- und menschenrechtskonforme Umsetzung des Verfassungsartikels prinzipiell nicht möglich ist. Der Bundesrat selbst räumt ein, dass völkerrechtliche Verpflichtungen aus dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU bei beiden Varianten teilweise nicht eingehalten werden können. Dass die vom Bundesrat favorisierte Variante 1 die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen „weitgehend“ einhält, überzeugt die Grünen nicht. Nicht respektiert wird zudem bei beiden Varianten das Gebot der Gleichbehandlung.

Die Tatsache, dass die Grünen eine spezielle gesetzliche Umsetzung des Verfassungsartikels ablehnen, heisst nicht, dass sie die Annahme der Ausschaffungsinitiative durch die Stimmberechtigten ignorieren. Es bedeutet vielmehr, dass die Gerichte den Verfassungsartikel direkt anwenden müssen. Die notwendige Abwägung der unterschiedlichen und sich teilweise widersprechenden Rechtsgüter und Interessen können so im Einzelfall erfolgen.