In der Schweiz erhalten die Parteien trotz ihrer wichtigen staatspolitischen Aufgaben keine staatlichen Gelder. Einzig die Bundeshausfraktionen werden für ihre Arbeit entschädigt. Daraus folgt, dass die Parteien von Mitgliederbeiträgen, Mandatssteuern und Spenden abhängig sind. Wenn diese nun gemäss Bundesgerichtentscheid nicht mehr von den Steuern abgezogen werden könnten, ergäben sich ernsthafte Probleme für das Funktionieren der Parteien und damit indirekt auch für das Funktionieren wichtiger politischer Prozesse.

Während staatliche Parteienbeiträge offen gelegt werden müssten, finden private Spenden im Verborgenen statt. Dies sollte anlässlich dieser Revision der Gesetzgebung kor-rigiert werden. So wie es auch die Wahlbeobachter der OSZE in ihrem Bericht zu den Schweizer Wahlen 2007 angeregt haben:

„In order to increase the transparency of the electoral process, it should be considered to introduce an obligation for disclosure of parties’ and political associations’ financial in-come, sources and expenditures.“ (Swiss Confederation federal elections, 21 October 2007, OSCE/ODIHR Election Assessment Mission Report, Warsaw 3 April 2008, p.7)

Diese Empfehlung stützt sich u.a. auf Vorarbeiten des Europarates:
The Council of Europe’s Commission for Democracy through Law (“Venice Commission”) notes in its ‘Guidelines for Financing Political Parties’ that “the transparency of private financing of each party should be a main objective” and that “the transparency of electoral expenses should be attained through the publication of campaign accounts.” In its ‘Code of Good Conduct for Elections’ the Commission notes that “political party, can-didates and election campaign funding must be transparent.” (ebenda)

http://www.osce.org/documents/odihr/2008/04/30532_en.pdf (9.4.2008)

Bemerkungen zu einzelnen Artikeln
Wir unterstützen generell die Minderheitsanträge (Cramer et al.).
Ergänzend regen wir an:
Art. 33 Abs. 1 Bst. i (neu)
… erreicht haben. Für kleine Beträge entfällt die Deklarationspflicht.
Dasselbe sinngemäss in den weiteren Artikeln. Eine offene Formulierung soll den Steuerämtern erlauben eine der Teuerung angepasste Grenze für Kleinbeträge festzulegen. Der administrative Aufwand soll für kleine Spenden vermieden werden.